Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis Michaela Klinkenberg

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Praxis Michaela Klinkenberg, (im
    folgenden „Praxis“, „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ oder „ich“ genannt) und der Klientin/dem
    Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien
    nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die KlientIn das generelle Angebot meiner Praxis
    annimmt und sich zum Zweck von Therapie/Beratung an mich wendet.
  3. Als KlientIn meiner Praxis, können Sie eine Systemische Einzel-, Paar- oder Familientherapie
    oder Beratung in Anspruch nehmen. Eine Therapie/Beratung ersetzt nicht eine gründliche
    körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt.
  4. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung
    eines Arztes zu begeben.
  5. Die Behandlung in meiner Praxis enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre
    Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, mich
    darüber zeitnah zu informieren 

§ 2 Therapie- und Beratungserfolg:
Ich kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der
gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und
Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.

§ 3 Honorar und Bezahlung:

  1. In der Regel gelten die auf meiner Homepage festgelegten aktuellen Honorarsätze. Ich berechne
    den Stundensatz auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit.
  2. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung. Entweder nach schriftlicher
    Rechnungslegung oder nach jeder Sitzung in bar. Nach Rechnungsstellung ist innerhalb von 3
    Tagen per Banküberweisung zu zahlen.
  • Sind auf meiner Homepage keine anderen Honorare festgelegt, gelten folgende Preise:
  • Ein informatives Erstgespräch ist bei Beendigung nach 30 Minuten kostenfrei.
  • Wird beim Erstgespräch die vereinbarte Zeit voll genutzt, wird die Therapie/Beratung
    entsprechend der Vereinbarung voll berechnet.
  • Einzeltherapie: 75 Euro pro Zeitstunde
  • Paartherapie: 85 Euro pro Zeitstunde
  • Familientherapie: 85 Euro pro Zeitstunde

§ 4 Kostenerstattung durch Dritte:

  1. Als Systemische Therapeutin und Beraterin und als Heilpraktikerin für Psychotherapie besitze ich
    generell keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jede
    Klientin/Klient selbst sowohl für die Informationsbeschaffung, als auch für die Beantragung
    eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist.
  2. Meine Mitwirkung beschränkt sich ausdrücklich darauf, Ihnen ggf. einen Kostenplan sowie eine
    Abrechnung zu erstellen.
  3. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat
    keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen
    seitens meiner Praxis.
  4. Meine Angaben über die Erstattungspraxis Dritter sind unverbindlich.
  5. Der Umfang meiner Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie beschränkt sich nicht auf
    erstattungsfähige Leistungen.

§ 5 Termine und Ausfallhonorar:

Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein.
Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar
in Höhe des vereinbarten Honorars fällig. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin
mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde.

§ 6 Behandlungsdauer und Kündigung:

  1. Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch
    und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich vereinbart.
  2. Der Behandlungsvertrag endet, wenn sich KlientIn oder Therapeutin dafür entscheiden.
  3. Ich bin berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das
    erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn ich aufgrund meiner
    Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es
    Gründe gibt, die mich in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt mein
    Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive
    Behandlung erhalten.

§ 7 Schweigepflicht:

  1. Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB.
  2. Klientendaten behandle ich grundsätzlich vertraulich und erteile bezüglich der Therapie/Beratung
    sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit
    ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
  3. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten liegt und
    eine mündliche Zustimmung der Schweigepflichtsentbindung durch den Klienten erfolgt ist.
  4. Für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger muss ich von dieser Schweigepflicht
    schriftlich durch den Klienten entbunden werden.
  5. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von
    mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Oder wenn ich aufgrund
    gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht
    bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt
werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel
hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des
Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr
in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt

PRAXIS MICHAELA KLINKENBERG
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